§ 3 LInfoV

LInfoV - Information der Öffentlichkeit durch Lebensmittelunternehmer im Einzelhandel

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.11.2024

Bei den in dieser Verordnung verwendeten personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form für beide Geschlechter.

In Kraft seit 19.10.2011 bis 31.12.9999
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