(1) Diese Verordnung tritt mit dem der Verlautbarung nachfolgenden Monatsersten in Kraft.
(2) Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt das Landesentwicklungsprogramm - LEP 1994, LGBl. Nr. 48/1994, in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 37/2000, außer Kraft.
(3) Die in § 1 genannte Anlage B wird gemäß § 6 des Bgld. Verlautbarungsgesetzes 1990 verlautbart. Sie ist während der Dauer der Wirksamkeit dieser Verordnung bei der für Raumordnung zuständigen Organisationseinheit im Amt der Bgld. Landesregierung während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht aufzulegen. Unabhängig von dieser Kundmachung ist die Anlage B auch im Internet unter http://e-government.bgld.gv.at/landesrecht abrufbar.
0 Kommentare zu § 3 LEP 2011