Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 24.11.2024
Das in den Anlagen A und B enthaltene Landesentwicklungsprogramm 2011 erstreckt sich auf das gesamte Gebiet des Bundeslandes Burgenland. Die Anlagen A und B bilden integrierende Bestandteile dieser Verordnung.
In Kraft seit 01.01.2012 bis 31.12.9999
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