Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.12.2024
Bestehen berechtigte Zweifel an der für die Erfüllung der dienstlichen Aufgaben erforderlichen gesundheitlichen Eignung des Vertragsbediensteten, so hat sich dieser auf Anordnung des Dienstgebers einer ärztlichen Untersuchung zu unterziehen.
In Kraft seit 29.01.2022 bis 31.12.9999
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