Von den in den §§ 69 Abs. 1 und 2 sowie 69a genannten Nebenbezügen und Sonderzahlungen zu Nebenbezügen eines Landesbeamten begründen den Anspruch auf eine Nebenbezügezulage (anspruchsbegründende Nebenbezüge):
a) | Überstundenvergütung, | |||||||||
b) | Mehrstundenvergütung, | |||||||||
c) | Mehrleistungsvergütung und Sonderzahlungen zur Mehrleistungsvergütung nach § 69a, | |||||||||
d) | Verwendungszulage und Sonderzahlungen zur Verwendungszulage nach § 69a, | |||||||||
e) | Bereitschaftszulage, | |||||||||
f) | Sonn- und Feiertagszulage, | |||||||||
g) | Schmutz-, Erschwernis- oder Gefahrenzulagen. |
*) Fassung LGBl.Nr. 12/2011, 35/2017
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