§ 1 L-VEXAT Anwendungsbereich, Beziehung zu Richtlinien der EU

L-VEXAT - Schutz der Bediensteten vor Gefährdungen durch explosionsfähige Atmosphären

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.11.2024

Diese Verordnung gilt für den Anwendungsbereich des Burgenländischen Bedienstetenschutzgesetzes 2001 (Bgld. BSchG 2001). Durch diese Verordnung wird die Richtlinie 1999/92/EG über Mindestvorschriften zur Verbesserung des Gesundheitsschutzes und der Sicherheit der Arbeitnehmer, die durch explosionsfähige Atmosphären gefährdet werden können, ABl. Nr. L 23 vom 28.01.2000 S. 57, in der Fassung der Berichtigung ABl. Nr. L 134 vom 07.06.2000 S. 36, umgesetzt.

In Kraft seit 01.08.2005 bis 31.12.9999
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