Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.11.2024
Dieses Gesetz tritt mit dem Tage seiner Kundmachung in Wirksamkeit. Mit dem Vollzuge desselben sind die Minister der Justiz, des Handels und des Innern beauftragt.
Wien, am 7. April 1870.
In Kraft seit 09.04.1870 bis 31.12.9999
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