§ 1 KoalG

KoalG - Koalitionsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.12.2024

Die Bestimmungen der §§. 479, 480 und 481 des allgemeinen Strafgesetzes vom 27. Mai 1852, R. G. Bl. Nr. 117, treten außer Wirksamkeit.

In Kraft seit 09.04.1870 bis 31.12.9999
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