Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 13.03.2025
Paragraph eins,
Die Bestimmungen der §§. 479, 480 und 481 des allgemeinen Strafgesetzes vom 27. Mai 1852, R. G. Bl. Nr. 117, treten außer Wirksamkeit. Die Bestimmungen der Paragraphen 479,, 480 und 481 des allgemeinen Strafgesetzes vom 27. Mai 1852, R. G. Bl. Nr. 117, treten außer Wirksamkeit.
In Kraft seit 09.04.1870 bis 31.12.9999
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