Art. 1 § 11 KJBG (weggefallen)

KJBG - Kinder- und Jugendlichen-Beschäftigungsgesetz 1987

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024
Art. 1 § 11 KJBG (weggefallen) seit 01.07.1997 weggefallen.
In Kraft seit 01.07.1997 bis 31.12.9999
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