§ 4 Kenn-V Umsetzung von Unionsrecht

Kenn-V - Kennzeichnungs-Verordnung – Kenn-V

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.11.2024

Durch diese Verordnung wird die Richtlinie 92/58/EWG des Rates über Mindestvorschriften für die Sicherheits- und/oder Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz, ABl. 1992 Nr. L 245, S. 23, zuletzt geändert durch die Richtlinie 2014/27/EU, ABl. 2014 Nr. L 65, S. 1, umgesetzt.

In Kraft seit 23.12.2015 bis 31.12.9999
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