Anl. 9a KDV 1967

KDV 1967 - Kraftfahrgesetz-Durchführungsverordnung 1967

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 02.04.2025
Anlage 9a (§ 63c)Anlage 9a (Paragraph 63 c,)Tarife-Ersterteilung

(Anm.: Anlage 9a ist als PDF dokumentiert.Anmerkung, Anlage 9a ist als PDF dokumentiert.

Die Novellierungsanweisung Z 21 der Novelle BGBl. II Nr. 471/2012 konnte nicht eingearbeitet werden und lautet:Die Novellierungsanweisung Ziffer 21, der Novelle Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 471 aus 2012, konnte nicht eingearbeitet werden und lautet:

21.Novellierungsanordnung 21, In der Anlage 9a werden die Bezeichnungen „B+E“ durch „BE“ und „C+E“ durch „CE“ ersetzt.)

In Kraft seit 19.01.2013 bis 31.12.9999
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