(Anm.: Anlage 9a ist als PDF dokumentiert.Anmerkung, Anlage 9a ist als PDF dokumentiert.
Die Novellierungsanweisung Z 21 der Novelle BGBl. II Nr. 471/2012 konnte nicht eingearbeitet werden und lautet:Die Novellierungsanweisung Ziffer 21, der Novelle Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 471 aus 2012, konnte nicht eingearbeitet werden und lautet:
21.Novellierungsanordnung 21, In der Anlage 9a werden die Bezeichnungen „B+E“ durch „BE“ und „C+E“ durch „CE“ ersetzt.)
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