Anl. 10b KDV 1967

KDV 1967 - Kraftfahrgesetz-Durchführungsverordnung 1967

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 24.12.2024

 

A. Vorgehensweise

Bei jeder Ausbildungshandlung ist systematisch nach folgenden Schritten vorzugehen:

1.

Vorbereitung und Planung der Übung (einschließlich geeignetem Ort, benötigter Ausrüstung, Lehrmittel usw.)

2.

Klärung der rechtlichen Voraussetzungen und Sicherheit der Übung (u.a. vorschriftsgemäße Verwendung eines Helms und anderer erforderlicher Schutzausrüstung, Einschätzung der Eignung des Kandidaten nach dem Ausbildungsstand)

3.

Vorbereitung und Einweisung des Fahrschülers (u.a. sind in der Platzausbildung alle Übungen vor der ersten Durchführung zu erklären und vorzuzeigen)

4.

Durchführung der Übung

5.

Herstellung eines Bezugs der Übung zur späteren Verkehrsteilnahme (insbesondere Besprechung der situationsspezifischen Risiken, der möglichen Vorbereitung darauf, Erläuterung einer risikooptimierten Verhaltensweise)

6.

Bewertung des Verhaltens (gemeinsame Besprechung des Verhaltens des Fahrschülers, Erarbeitung von Verbesserungsmöglichkeiten, Schulung der Kompetenz des Lernens aus Erfolgen und Misserfolgen)

 

B. Inhalte

Abschnitt

Schwerpunkt

Ort

Inhalt

Vorbereitung

Durchführung der Überprüfungen, die vor Antritt einer Fahrt notwendig sind sowie richtige Inbetriebnahme des Kraftfahrzeuges

Verkehrsfreier Raum

Startvorbereitung, Fahrvorbereitung, Rangieren, Sitzposition

Vorschulung

Elementare Fahrzeugbeherrschung

Parkplatz oder möglichst verkehrsfreie Straße

Gehen mit Motor, Klettern, Spurgasse, Anfahren, Schalten, Bremsen, Kreisfahren, Achterfahren, Wedeln, Trialstop, Berg, Behelfsstart Fahren mit Beifahrer

Grundschulung

Einführung in den Verkehrsraum. Aufbau des Drei-Blick-Trainings

Verkehrsarme Straßen

Richtiges Benützen der Fahrbahn. Zielklares Bewegen

Hauptschulung

Aktives und passives Erleben der Verkehrsdynamik. Aufbau des Blickfiltertrainings

Fahren auf Straßen mit stärkerem Verkehr. Auswahl nach:

Querstellen-, Mithalte-und Gegenverkehrsstrecken

Befahren ausgewählter Lehrstrecken und Manöverkommentierung

Perfektionsschulung

Einführung in die jeweils geeignete Verkehrstaktik. Besondere Fahrzeugbeherrschung

Alle vom Standort aus erreichbaren Verkehrsräume

Zielfahren, Überlandfahrten, Dynomentraining, Defensivtaktik, Spezielle Fahrzeugbeherrschung, insbesondere im Hinblick auf für Krafträder typische Situationen, in denen der Lenker durch Erschrecken zu reflexartigen Fehlreaktionen verleitet wird sowie Durchführen einer Gefahrenbremsung, Prüfungsvorbereitung

Überprüfung

Überprüfung des Kraftfahrzeuges auf Verkehrs- und Betriebssicherheit

Möglichst in verkehrsfreiem Raum

Einfache Überprüfungen, die man am Kraftfahrzeug ohne Werkzeug durchführen kann

Einem Bewerber um die Lenkberechtigung der Klasse A1 sind im Umfang von insgesamt zwei Unterrichtseinheiten bei den jeweils passenden Situationen folgende Inhalte schwerpunktmäßig zu vermitteln, wobei auf die klassenspezifischen Besonderheiten einzugehen ist:

1.

Risikokompetenz (Inhalte gemäß Anlage 10a),

2.

Fahrten im Schnellverkehr (wie Autobahn, Autostraße; insbesondere Einfahren, wobei auf die durch geringere Geschwindigkeit und geringeres Beschleunigungsvermögen entstehenden Risiken hinzuweisen ist, und Überholtwerden),

3.

Überholen (Hinweis auf die durch geringeres Beschleunigungsvermögen entstehenden Risiken),

4.

Vorfahren neben oder zwischen bereits angehaltenen Fahrzeugen (insbesondere Übersehenwerden durch Blickabschattungen wie toter Winkel und Verdeckung),

5.

Fehlannahmen anderer Straßenbenützer (insbesondere falsche Einschätzung der Annäherungsgeschwindigkeit bei Verwechslung mit einem Motorfahrrad).

In Kraft seit 19.01.2013 bis 31.12.9999
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