Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.12.2024
Soweit in diesem Bundesgesetz auf Bestimmungen anderer Bundesgesetze verwiesen wird, sind diese, soweit nicht ausdrücklich anderes bestimmt ist, in der jeweils geltenden Fassung anzuwenden.
In Kraft seit 01.01.2002 bis 31.12.9999
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