Außerkrafttreten
Mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes tritt die Landtagswahlordnung, LGBl Nr 207/1963, in der Fassung der Gesetze LGBl Nr 50/1965, 10/1969 und 6/1973, außer Kraft.
In jenen Gemeinden, die seit der letzten Landtagswahl neu entstanden sind, sind der Berufung der Beisitzer und Ersatzmitglieder der auf Gemeindeebene einzurichtenden Wahlbehörden nach § 11 Abs.3 die Stärkeverhältnisse der Parteien zu Grunde zu legen, die diese bei der letzten Landtagswahl in jener Gemeinde erreicht haben, der die neugebildete Gemeinde zum damaligen Zeitpunkt angehörte.
0 Kommentare zu § 91 K-LTWO