§ 91 K-LTWO

K-LTWO - Kärntner Landtagswahlordnung - K-LTWO

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.12.2024

§ 91

Außerkrafttreten

 

Mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes tritt die Landtagswahlordnung, LGBl Nr 207/1963, in der Fassung der Gesetze LGBl Nr 50/1965, 10/1969 und 6/1973, außer Kraft.

In jenen Gemeinden, die seit der letzten Landtagswahl neu entstanden sind, sind der Berufung der Beisitzer und Ersatzmitglieder der auf Gemeindeebene einzurichtenden Wahlbehörden nach § 11 Abs.3 die Stärkeverhältnisse der Parteien zu Grunde zu legen, die diese bei der letzten Landtagswahl in jener Gemeinde erreicht haben, der die neugebildete Gemeinde zum damaligen Zeitpunkt angehörte.

In Kraft seit 28.09.1974 bis 31.12.9999
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