§ 18 K-KMG

K-KMG - Kärntner Kundmachungsgesetz - K-KMG

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.11.2024

5. Abschnitt

Schlußbestimmungen

 

§ 18

 

(1) Dieses Gesetz tritt am 1. Juni 1986 in Kraft.

 

(2) Mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes tritt das Gesetz über das Landesgesetzblatt für Kärnten, LGBl Nr 25/1948, außer Kraft.

In Kraft seit 01.06.1986 bis 31.12.9999
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