§ 2 K-GSV

K-GSV - Kärntner Gassicherheitsverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.11.2024

§ 2

 

(1) Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Niederdruckgas-Verordnung, LGBl Nr 43/1985, außer Kraft.

 

(2) Diese Verordnung wurde einem Informationsverfahren gemäß der Richtlinie 98/34/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Juni 1998 über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften und der Vorschriften für die Dienste der Informationsgesellschaft, ABl Nr L 204 vom 21. Juli 1998, S 37, zuletzt geändert durch die Richtlinie 98/48/EG, ABl Nr L 217 vom 5. August 1998, S 18, unterzogen.

In Kraft seit 13.02.2003 bis 31.12.9999
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