Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.11.2024
Dieses Gesetz tritt am 1. Jänner 2011 in Kraft.
In Kraft seit 30.11.2010 bis 31.12.9999
0 Kommentare zu Anl. 1 K-GGBG
Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von Anl. 1 K-GGBG selbst erläutern, also einen
kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen
der nachfolgenden roten Links an!
0 Kommentare zu Anl. 1 K-GGBG