Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.11.2024
Der Beginn und die Dauer der Stimmenabgabe (Wahlzeit) ist so festzusetzen, dass die Ausübung des Wahlrechtes für alle Wähler gesichert wird.
In Kraft seit 13.06.2002 bis 31.12.9999
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