§ 19 K-GBWO

K-GBWO - Kärntner Gemeinderats- und Bürgermeisterwahlordnung 2002 - K-GBWO 2002

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.11.2024
In Kraft seit 09.08.2022 bis 31.12.9999
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