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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.11.2024

Gesetz vom 12. Juli 2000, betreffend die Fischerei im Land Kärnten
(Kärntner Fischereigesetz-K-FG)
StF: LGBl Nr 62/2000

Änderung

LGBl Nr 77/2005

LGBl Nr 10/2009

LGBl Nr 55/2010

LGBl Nr 42/2011 (DFB)

LGBl Nr 45/2012

LGBl Nr 89/2012

LGBl Nr 2/2013

LGBl Nr 85/2013

LGBl Nr 13/2017

1. Abschnitt

Allgemeine Bestimmungen

§ 

1 Ziele

§ 

2 Geltungsbereich

§ 

3 Fischereirecht

§ 

4 Begriffsbestimmungen

2. Abschnitt

Fischereireviere

§ 

5 Revierbildung

§ 

6 Eigenreviere

§ 

7 Gemeinschaftsreviere

§ 

8 Aufhebung von Fischereirevieren

§ 

9 Zuweisung von Fischgewässern

§ 10

Anzeigepflicht betreffend die Änderung von Fischereirechten

§ 11

Fischereikataster

3. Abschnitt

Ausübung der Fischerei

§ 12

Allgemeine Voraussetzungen für die Ausübung der Fischerei

§ 13

Ausübung der Fischerei in Eigenrevieren

§ 14

Ausübung der Fischerei in Gemeinschaftsrevieren

§ 15

Verpachtung von Fischereirevieren

§ 16

Pachtdauer und Pachtjahr

§ 17

Eignung des Pächters

§ 18

Unterverpachtung

§ 19

Auflösung des Pachtvertrages

§ 20

Allgemeine fischereiwirtschaftliche Pflichten

§ 21

Festlegung von Aufzuchtgewässern

§ 22

Besatzmaßnahmen

§ 23

Aussetzen von Wassertieren

§ 24

Bewirtschaftungsbeschränkungen für Gebirgsseen

4. Abschnitt

Ausübung des Fischfanges

§ 25

Voraussetzungen für die Ausübung des Fischfanges

§ 26

Jahresfischerkarte

§ 27

Verweigerung der Jahresfischerkarte

§ 28

Jahresfischerkartenabgabe

§ 29

Entziehung der Jahresfischerkarte

§ 30

Fischergastkarte

§ 31

Fischergastkartenabgabe

§ 32

Erlaubnisschein für den Fischfang

§ 33

Durchführungsbestimmungen

§ 33a

Verhalten in Fischereirevieren

5. Abschnitt

Fischereipolizeiliche Vorschriften

§ 34

Schonzeiten und Mindestfangmaße

§ 35

Sach- und weidgerechte Ausübung des Fischfanges

§

35a Aufsichtsorgane zur Kontrolle des Kormorans

§

35b Bestellung von Aufsichtsorganen

§ 36

Fischkrankheiten und Wasserverunreinigungen

6. Abschnitt

Fischereiaufsicht

§ 37

Verpflichtung zur Fischereiaufsicht

§ 38

Bestellung von Fischereiaufsichtsorganen

§ 39

Genehmigung der Bestellung von Fischereiaufsichtsorganen

§ 40

Voraussetzungen für die Bestellung

§ 41

Fischereiaufsichtsprüfung

§ 42

Stellung der Fischereiaufsichtsorgane

§ 43

Aufgaben und Befugnisse der Fischereiaufsichtsorgane

7. Abschnitt

Beziehungen der Fischerei zu anderen Rechten

§ 44

Benützung fremder Grundstücke

§ 45

Fischfolgerecht

§ 46

Trockenlegung und Ableitung von Fischgewässern

§ 47

Schutz der Wassertiere vor freilebenden Tieren

8. Abschnitt

Interessenvertretung der Fischereiausübungsberechtigten

§ 48

Fischereirevierverbände

§ 49

Aufgaben der Fischereirevierverbände

§ 50

Organe der Fischereirevierverbände

§ 51

Aufgaben der Organe

§ 52

Revierbeiträge

§ 53

Voranschlag und Rechnungsabschluß

§ 54

Aufsicht

9. Abschnitt

Landesfischereibeirat und Landesfischereiinspektor

§ 55

Landesfischereibeirat

§ 56

Zusammensetzung des Beirates

§ 57

Sitzungen des Beirates

§ 58

Landesfischereiinspektor

10. Abschnitt

Schluß-, Straf- und Übergangsbestimmungen

§ 59

Eigener Wirkungsbereich

§ 60

Verweisungen

§ 61

(entfällt)

§ 62

Mitwirkung der Bundespolizei

§ 63

Strafbestimmungen

§ 64

Verfall

§ 64a

Nichtigkeit

§ 65

Übergangsbestimmungen

§ 66

Umsetzung von Gemeinschaftsrecht

§ 67

Inkrafttreten und Außerkrafttreten

Artikel II (LGBl Nr 55/2010)

Artikel II (LGBl Nr 45/2012)

Artikel II (LGBl nr 2/2013)

In Kraft seit 03.08.2010 bis 31.12.9999
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