§ 2 K-ES 2004

K-ES 2004 - Kärntner Entsorgungsbereich- und Standortverordnung 2004

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.11.2024

§ 2

Behandlungsanlagen

 

Behandlungsanlagen und deren Standorte im Entsorgungsbereich gemäß § 1 Abs 1:

 

1.

Massenabfalldeponie Schüttbach/Baldramsdorf:

Der Standort liegt in der Gemeinde Baldramsdorf auf den Grundstücken 1629/1, 1632/1, 1635, 1636, 1637/1, 1637/2, 1638/1, 1665/1 und 1701/15 sowie der Baufläche 246, alle KG Baldramsdorf;

2.

Massenabfalldeponie Hörtendorf:

Der Standort liegt in der Stadtgemeinde Klagenfurt auf dem Grundstück 1374, KG Hörtendorf;

3.

Reststoff- und Massenabfalldeponie Tainach/Höhenbergen:

Der Standort liegt in der Stadtgemeinde Völkermarkt auf den Grundstücken bzw. Teilen der Grundstücke 37, 91/1, 91/2 und 91/3, alle KG Höhenbergen;

4.

Massenabfalldeponie Hart:

Der Standort liegt in der Marktgemeinde Lavamünd auf den Grundstücken 50, 53 und 58, alle KG Lavamünd.

5.

Umladestation Schüttbach/Baldramsdorf:

Der Standort liegt in der Gemeinde Baldramsdorf auf dem Grundstück 1637/1, KG Baldramsdorf;

6.

Umladestation Hörtendorf:

Der Standort liegt in der Landeshauptstadt Klagenfurt am Wörthersee auf dem Grundstück 1374, KG Hörtendorf;

7.

Umladestation Höhenbergen:

Der Standort liegt in der Stadtgemeinde Völkermarkt auf dem Grundstück 91/3, KG Höhenbergen;

8.

Umladestation St. Andrä:

Der Standort liegt in der Stadtgemeinde St. Andrä auf den Grundstücken 590/5, KG Kleinrojach, und 1404, KG Eitweg.

In Kraft seit 26.05.2009 bis 31.12.9999
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