Anl. 1 K-AOG (

K-AOG - Kärntner Abgabenorganisationsgesetz, K-AOG

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.11.2024

(1) Dieses Gesetz tritt am 1. Jänner 2014 in Kraft, soweit in Abs. 2 nicht anderes bestimmt ist.

In Kraft seit 01.01.2014 bis 31.12.9999
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§ 18 K-AOG
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