§ 18 InfoSiG

InfoSiG - Informationssicherheitsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.12.2024

§ 3 Abs. 1 und § 12 Abs. 4b in der Fassung des Materien-Datenschutz-Anpassungsgesetzes 2018, BGBl. I Nr. 32/2018, treten mit 25. Mai 2018 in Kraft; gleichzeitig tritt § 3 Abs. 3 außer Kraft.

In Kraft seit 18.05.2018 bis 31.12.9999
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