Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 20.11.2024
Soweit dieses Bundesgesetz nichts anderes bestimmt, finden die Vorschriften des Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches auf die Dienstverhältnisse, die diesem Bundesgesetz unterliegen, Anwendung.
In Kraft seit 01.09.1962 bis 31.12.9999
0 Kommentare zu § 19 HgHaG
Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 19 HgHaG selbst erläutern, also einen
kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen
der nachfolgenden roten Links an!
0 Kommentare zu § 19 HgHaG