Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.12.2024
Soweit dieses Bundesgesetz nichts anderes bestimmt, finden die Vorschriften des Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches auf die Dienstverhältnisse, die diesem Bundesgesetz unterliegen, Anwendung.
In Kraft seit 01.09.1962 bis 31.12.9999
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