Im Revisionsrekursverfahren gelten § 16 Abs. 3 und § 17 Abs. 3 sinngemäß. Im Revisionsrekursverfahren gelten Paragraph 16, Absatz 3 und Paragraph 17, Absatz 3, sinngemäß.
In Kraft seit 01.07.2010 bis 31.12.9999
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