Die Bestimmungen der §§ 45 bis 47 gelten sinngemäß auch für Abänderungen und Verlängerungen von Heimarbeitsgesamtverträgen. Die Bestimmungen der Paragraphen 45 bis 47 gelten sinngemäß auch für Abänderungen und Verlängerungen von Heimarbeitsgesamtverträgen.
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