§ 1 GWO 1998

GWO 1998 - Salzburger Gemeindewahlordnung 1998

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 13.11.2024

1. Abschnitt

 

Allgemeine Bestimmungen

 

Geltungsbereich

 

§ 1

 

Dieses Hauptstück gilt für alle Gemeinden des Landes Salzburg mit Ausnahme der Landeshauptstadt Salzburg.

In Kraft seit 16.12.1998 bis 31.12.9999
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