Gaswirtschaftsgesetz 2011 (GWG) Fundstelle

GWG - Gaswirtschaftsgesetz 2011

beobachten
merken
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.12.2024
  1. § 0 heute
  2. § 0 gültig ab 05.07.2024 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 74/2024
  3. § 0 gültig von 17.11.2023 bis 04.07.2024 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 145/2023
  4. § 0 gültig von 23.03.2023 bis 16.11.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 23/2023
  5. § 0 gültig von 01.07.2022 bis 22.03.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 94/2022
  6. § 0 gültig von 09.04.2022 bis 30.06.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 150/2021
  7. § 0 gültig von 28.07.2021 bis 08.04.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 150/2021
  8. § 0 gültig von 27.07.2017 bis 27.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 108/2017
  9. § 0 gültig von 01.09.2013 bis 26.07.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 174/2013
  10. § 0 gültig von 07.08.2013 bis 31.08.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 174/2013
  11. § 0 gültig von 22.11.2011 bis 06.08.2013

1. Teil
Grundsätze

§ 1.

Unmittelbare Bundesvollziehung (Anm.: Verfassungsbestimmung)

§ 2.

Bezugnahme auf Unionsrecht

§ 3.

Anwendungsbereich

§ 4.

Ziele

§ 5.

Gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen

§ 6.

Grundsätze beim Betrieb von Erdgasunternehmen

§ 7.

Begriffsbestimmungen

2. Teil
Rechnungslegung, Vertraulichkeit, Auskunfts- und Einsichtsrechte, Verbot von Diskriminierung und Quersubventionen

§ 8.

Rechnungslegung, Verbot von Quersubventionen

§ 9.

Verbot von Diskriminierung

§ 10.

Auskunfts- und Einsichtsrechte

(Anm.:

§ 10a. Mitteilung von Insider-Informationen)

§ 11.

Vertraulichkeit

3. Teil
Der Betrieb von Netzen

1. Hauptstück
Markt- und Verteilergebiete

1. Abschnitt
Marktgebiete und Marktgebietsmanager

§ 12.

Marktgebiete

§ 13.

Marktgebietsmanager

§ 14.

Pflichten der Marktgebietsmanager

§ 15.

Unabhängigkeit des Marktgebietsmanagers

§ 16.

Allgemeine Bedingungen des Marktgebietsmanagers

2. Abschnitt
Verteilergebiete und Verteilergebietsmanager

§ 17.

Verteilergebietsmanager

§ 18.

Pflichten der Verteilergebietsmanager

(Anm.:

§ 18a. Strategische Gasreserve (tritt mit Ablauf des 1.4.2027 außer Kraft)

§ 18b.

Beschaffung der strategischen Gasreserve (tritt mit Ablauf des 1.4.2027 außer Kraft)

§ 18c.

Freigabe der strategischen Gasreserve (tritt mit Ablauf des 1.4.2027 außer Kraft)

§ 18d.

Haftung (tritt mit Ablauf des 1.4.2027 außer Kraft))

§ 19.

Kooperation des Marktgebietsmanagers und des Verteilergebietsmanagers

§ 20.

Unabhängigkeit des Verteilergebietsmanagers

§ 21.

Verwaltung der Transportkapazitäten im Verteilergebiet

§ 22.

Langfristige und integrierte Planung

§ 23.

Überwachung der langfristigen und integrierten Planung

§ 24.

Entgelt für den Verteilergebietsmanager

§ 25.

Maßnahmen zur Beseitigung von kurz- oder mittelfristigen Kapazitätsengpässen

§ 26.

Allgemeine Bedingungen des Verteilergebietsmanagers

2. Hauptstück
Allgemeine Rechte und Pflichten der Netzbetreiber

1. Abschnitt
Netzzugang

§ 27.

Netzzugang im Verteilernetz

§ 28.

Bedingungen des Netzzugangs zu Verteilerleitungsanlagen

§ 29.

Änderung von Netzbedingungen

§ 30.

Qualitätsstandards für die Netzdienstleistung für an das Netz angeschlossene Endverbraucher

§ 31.

Netzzugang im Fernleitungsnetz

§ 32.

Bedingungen des Netzzugangs zu Fernleitungen

§ 33.

Verweigerung des Netzzugangs

2. Abschnitt
Festlegungen zum Netzzugang

§ 34.

Kapazitätsermittlung

§ 35.

Erhöhung der ausweisbaren Kapazität

§ 36.

Kapazitätsangebot und -zuweisung

§ 37.

Angebot unterbrechbarer Kapazitäten

§ 38.

Handel mit Kapazitätsrechten

§ 39.

Online-Plattform für das Angebot von Kapazitäten

§ 40.

Anspruch auf Übertragung von Kapazitäten

§ 41.

Verfahren zur Festlegung durch Verordnung

3. Abschnitt
Ausnahmen vom Netzzugang

§ 42.

Neue Infrastrukturen

3. Hauptstück
Ausübungsvoraussetzungen für Netzbetreiber

1. Abschnitt
Voraussetzungen

§ 43.

Genehmigung

§ 44.

Genehmigungsvoraussetzungen

§ 45.

Technischer Betriebsleiter

§ 46.

Geschäftsführer

§ 47.

Betriebspflicht

2. Abschnitt
Haftpflicht

§ 48.

Haftungstatbestände

§ 49.

Haftungsgrenzen

§ 50.

Haftungsausschluss

§ 51.

Nachweis des Abschlusses einer Haftpflichtversicherung

3. Abschnitt
Erlöschen der Berechtigung zum Betrieb eines Netzes

§ 52.

Endigungstatbestände

§ 53.

Entziehung

§ 54.

Umgründung

§ 55.

Auflösung einer eingetragenen Personengesellschaft

§ 56.

Zurücklegung der Genehmigung

§ 57.

Maßnahmen zur Sicherung der Erdgasversorgung

4. Hauptstück
Betrieb von Netzen

1. Abschnitt
Verteilernetze

§ 58.

Pflichten der Verteilernetzbetreiber

§ 59.

Allgemeine Anschlusspflicht

§ 60.

Lastprofile

§ 61.

Informationspflichten

2. Abschnitt
Fernleitungsnetze

§ 62.

Pflichten der Fernleitungsnetzbetreiber

§ 63.

Koordinierter Netzentwicklungsplan

§ 64.

Genehmigung des Netzentwicklungsplans

§ 65.

Überwachung des Netzentwicklungsplans

§ 66.

Kapazitäten für Lastflüsse in beide Richtungen

§ 66a.

Technische Vereinbarungen über den Betrieb von Fernleitungen

§ 66b.

Übereinkommen über den Betrieb von Fernleitungen mit Drittstaaten

3. Abschnitt
Gemeinsame Bestimmungen

§ 67.

Netzkopplungsvertrag

4. Teil
Virtueller Handelspunkt

§ 68.

Aufgaben und Pflichten des Betreibers des Virtuellen Handelspunktes

5. Teil
Systemnutzungsentgelt

1. Hauptstück
Verfahren zur Festsetzung der Systemnutzungsentgelte

§ 69.

Feststellung der Kostenbasis

§ 70.

Systemnutzungsentgelte und Ausgleichszahlungen

§ 71.

Regulierungskonto

2. Hauptstück
Entgeltkomponenten

§ 72.

Bestimmung der Systemnutzungsentgelte

§ 73.

Netznutzungsentgelt im Verteilernetz

§ 74.

Netznutzungsentgelt im Fernleitungsnetz

§ 75.

Netzzutrittsentgelt

§ 76.

Netzbereitstellungsentgelt

§ 77.

Entgelt für Messleistungen

§ 78.

Entgelt für sonstige Leistungen

§ 78a.

Ausnahmen von Systemnutzungsentgelten für Forschungs- und Demonstrationsprojekte

3. Hauptstück
Grundsätze der Kosten- und Mengenermittlung

§ 79.

Kostenermittlung für Verteilernetzbetreiber

§ 80.

Finanzierungskosten für Verteilernetzbetreiber

§ 81.

Ermittlung des Mengengerüsts für Verteilernetzbetreiber

§ 82.

Kosten- und Mengenermittlung für Fernleitungsnetzbetreiber

4. Hauptstück
Grundsätze der Entgeltermittlung

§ 83.

Entgeltermittlung und Kostenwälzung

§ 84.

Netzebenen und Netzbereiche

6. Teil
Bilanzgruppensystem

1. Hauptstück
Verrechnungsstelle für Transaktionen und Preisbildung für die Ausgleichsenergie (Bilanzgruppenkoordinator)

§ 85.

Ernennung

§ 86.

Voraussetzungen der Ernennung

§ 87.

Aufgaben

§ 88.

Allgemeine Bedingungen

§ 89.

Clearingentgelt

2. Hauptstück
Bilanzgruppen

§ 90.

Zusammenfassung der Netzbenutzer in Bilanzgruppen

§ 91.

Aufgaben und Pflichten der Bilanzgruppenverantwortlichen

§ 92.

Allgemeine Bedingungen der Bilanzgruppenverantwortlichen

§ 93.

Zulassung von Bilanzgruppenverantwortlichen

§ 94.

Widerruf und Erlöschen der Genehmigung

§ 95.

Zuweisung von Versorgern zu Bilanzgruppen

§ 96.

Betreiber des Virtuellen Handelspunktes

7. Teil
Speicherunternehmen

§ 97.

Zugang zu Speicheranlagen

§ 98.

Verfahren betreffend den Zugang zu Speicheranlagen

§ 99.

Speichernutzungsentgelte beim verhandelten Speicherzugang

§ 100.

Speichernutzungsentgelte beim regulierten Speicherzugang

§ 101.

Vorlage von Verträgen

§ 102.

Allgemeine Bedingungen für den Speicherzugang

§ 103.

Kapazitätsvergabeverfahren

§ 104.

Engpassmanagement

§ 104a.

Verlust der Rechte als Speicherunternehmen

§ 105.

Pflichten von Speicherunternehmen

§ 105a.

Ermächtigung für Ressortübereinkommen über gemeinsame Nutzung von Speicheranlagen

8. Teil
Entflechtung

1. Hauptstück
Entflechtung von Verteilernetzbetreibern

§ 106.

Voraussetzungen

2. Hauptstück
Entflechtung von Speicherunternehmen

§ 107.

Voraussetzungen

§ 107a.

Zertifizierung von Speicherunternehmen

3. Hauptstück
Entflechtung von Fernleitungsnetzbetreibern

1. Abschnitt
Eigentumsrechtliche Entflechtung von Fernleitungsnetzbetreibern

§ 108.

Voraussetzungen

2. Abschnitt
Unabhängiger Netzbetreiber (Independent System Operator – ISO)

§ 109.

Voraussetzungen

§ 110.

Pflichten

§ 111.

Unabhängigkeit des Fernleitungsnetzeigentümers

3. Abschnitt
Unabhängiger Fernleitungsnetzbetreiber (Independent Transmissionsystem Operator – ITO)

§ 112.

Vermögenswerte, Unabhängigkeit, Dienstleistungen, Verwechslungsgefahr

§ 113.

Unabhängigkeit des Fernleitungsnetzbetreibers

§ 114.

Unabhängigkeit der Unternehmensleitung und der Beschäftigten

§ 115.

Unabhängigkeit des Aufsichtsorgans

§ 116.

Gleichbehandlungsprogramm und Gleichbehandlungsbeauftragter

4. Abschnitt
Wirksamere Unabhängigkeit des Fernleitungsnetzbetreibers

§ 117.

Voraussetzungen

5. Abschnitt
Kombinationsnetzbetreiber

§ 118.

Kombinationsnetzbetreiber

6. Abschnitt
Verfahren in Bezug auf Fernleitungsnetzbetreiber

§ 119.

Verfahren zur Zertifizierung und Benennung von Fernleitungsnetzbetreiber

§ 120.

Verfahren zur Zertifizierung von Fernleitungsnetzbetreibern in Bezug auf Drittländer

9. Teil
Erdgashändler und Versorger

§ 121.

Pflichten

§ 121a.

Pflicht zur Erstellung eines Versorgungssicherheitskonzepts (tritt mit 31.12.2027 außer Kraft)

10. Teil
Pflichten gegenüber Kunden

§ 122.

Netzzugangsberechtigung

§ 123.

Verfahren für Wechsel, Anmeldung, Abmeldung und Widerspruch

§ 123a.

Information der Kunden über Wechselmöglichkeiten

§ 124.

Grundversorgung

§ 124a.

Ersatzversorgung mit Energie

§ 125.

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Belieferung mit Erdgas

§ 126.

Mindestanforderungen an Rechnungen und Informations- und Werbematerial

§ 126a.

Verbrauchs- und Gaskosteninformation bei Messung durch intelligente Messgeräte

§ 126b.

Verbrauchs- und Gaskosteninformation ohne Messung durch intelligente Messgeräte

§ 127.

Abschaltung der Netzverbindung und Information der Kunden

§ 128.

Intelligente Messgeräte

§ 129.

Messdaten von intelligenten Messgeräten

(Anm.:

§ 129a.)

§ 129b.

Herkunftsnachweise für Gas

§ 129c.

Anerkennung von Herkunftsnachweisen aus anderen Staaten

§ 130.

Ausweisung der Herkunft (Labeling)

11. Teil
Überwachungsaufgaben

§ 131.

Überwachungsaufgaben

12. Teil
Streitbeilegung

§ 132.

Verfahren

13. Teil
Erdgasleitungsanlagen und Speicheranlagen außerhalb des Mineralrohstoffgesetzes

1. Abschnitt
Beschaffenheit von Erdgasleitungsanlagen

§ 133.

Technische Mindestanforderungen an Leitungsanlagen

§ 133a.

Festsetzung eines Zielwertes für den technisch zulässigen Anteil an Wasserstoff in den Erdgasleitungsanlagen

2. Abschnitt
Errichtung und Auflassung von Erdgasleitungsanlagen

§ 134.

Genehmigungspflicht

§ 135.

Voraussetzungen

§ 136.

Vorprüfung

§ 137.

Genehmigung von Erdgasleitungsanlagen

§ 138.

Parteien

§ 139.

Anzeigepflichten bei Betriebsbeginn und Betriebsende

§ 140.

Eigenüberwachung

§ 141.

Erlöschen der Genehmigung

§ 142.

Nicht genehmigte Erdgasleitungsanlagen

§ 143.

Einstweilige Sicherheitsmaßnahmen

§ 144.

Vorarbeiten zur Errichtung einer Erdgasleitungsanlage

3. Abschnitt
Enteignung

§ 145.

Enteignung

4. Abschnitt
Speicheranlagen außerhalb des Mineralrohstoffgesetzes und Maßnahmen betreffend die Beherrschung der Gefahren bei schweren Unfällen

§ 146.

Anwendungsbereich

14. Teil
Statistik

§ 147.

Anordnung und Durchführung statistischer Erhebungen

15. Teil
Behörden und Verfahren

1. Abschnitt
Behörden

§ 148.

Zuständigkeit der Behörden in Gasangelegenheiten

2. Abschnitt
Vorprüfungsverfahren und Verfahren zur Genehmigung von Erdgasleitungsanlagen

§ 149.

Vorprüfungsverfahren

§ 150.

Einleitung des Genehmigungsverfahrens

§ 151.

Genehmigungsverfahren und Anhörungsrechte

§ 152.

Verfahrenskonzentration

§ 153.

Erteilung der Genehmigung

§ 153a.

Sachverständige und Verfahrenskosten

3. Abschnitt
Verfahren bei der Durchführung von Enteignungen

§ 154.

Enteignungsverfahren

16. Teil
Besondere organisatorische Bestimmungen

§ 155.

Bestellung eines Zustellungsbevollmächtigten

§ 156.

Auskunfts- und Verschwiegenheitspflicht

§ 157.

Verpflichtung zur Weitergabe von Abgabensenkungen

§ 158.

Automationsunterstützter Datenverkehr

17. Teil
Strafbestimmungen und Geldbußen

1. Hauptstück
Verwaltungsübertretungen

§ 159.

Allgemeine Strafbestimmungen

§ 160.

Einbehaltung von Abgabensenkungen

§ 161.

Konsensloser Betrieb

§ 162.

Preistreiberei

§ 163.

Besondere Bestimmungen über Verwaltungsstrafverfahren

2. Hauptstück
Geldbußen

§ 164.

Diskriminierung und weitere Geldbußentatbestände

§ 165.

Beteiligte Unternehmen und Rechtsnachfolge

§ 166.

Bemessung

§ 167.

Verjährung

3. Hauptstück
Gerichtlich strafbare Handlungen

§ 168.

Widerrechtliche Offenbarung oder Verwertung von Daten

(Anm.:

§ 168a. Missbrauch einer Insider-Information)

18. Teil
Aufhebungs-, Übergangs- und Schlussbestimmungen

§ 169.

Inkrafttreten

§ 170.

Übergangsbestimmungen

§ 170a.

Übergangsbestimmung zu Art. 3 des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 108/2017

§ 171.

Vollziehung

(Anm.:

Anlagen 1 bis 3 (zu § 84)

Anlage 4 (zu § 146 Abs. 2))

In Kraft seit 06.07.2024 bis 31.12.9999
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Kommentare zu Gaswirtschaftsgesetz 2011 (GWG) Fundstelle


Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von Gaswirtschaftsgesetz 2011 (GWG) Fundstelle selbst erläutern, also einen kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen der nachfolgenden roten Links an!
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Entscheidungen zu Gaswirtschaftsgesetz 2011 (GWG) Fundstelle


Zu diesem Paragrafen sind derzeit keine Entscheidungen verfügbar.
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Diskussionen zu Gaswirtschaftsgesetz 2011 (GWG) Fundstelle


Es sind keine Diskussionsbeiträge zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können zu Gaswirtschaftsgesetz 2011 (GWG) Fundstelle eine Frage stellen oder beantworten. Klicken Sie einfach den nachfolgenden roten Link an!
Diskussion starten
Inhaltsverzeichnis GWG Gesamte Rechtsvorschrift Drucken PDF herunterladen
Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten
Anl. 3 GWG