Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 16.04.2025
(1)Absatz eins§ 98 Abs. 2 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 113/2015 tritt mit 1. Jänner 2016 in Kraft.Paragraph 98, Absatz 2, in der Fassung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 113 aus 2015, tritt mit 1. Jänner 2016 in Kraft.
(2)Absatz 2Die Landesgesetzgebung hat die Ausführungsbestimmungen zu § 98 Abs. 2 innerhalb von sechs Monaten zu erlassen.Die Landesgesetzgebung hat die Ausführungsbestimmungen zu Paragraph 98, Absatz 2, innerhalb von sechs Monaten zu erlassen.
In Kraft seit 14.08.2015 bis 31.12.9999
0 Kommentare zu § 360 GSVG
Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 360 GSVG selbst erläutern, also einen
kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen
der nachfolgenden roten Links an!
0 Kommentare zu § 360 GSVG