Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.12.2024
Der Steuerpflichtige hat über die Veräußerungen von Speiseeis und Getränken täglich Aufzeichnungen zu führen, aus denen die Veräußerungen einzeln nach Art, Menge und Verkaufspreis ersichtlich sind.
In Kraft seit 01.01.1997 bis 31.12.9999
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