Art. 1 GrEStG 1987

GrEStG 1987 - Grunderwerbsteuergesetz 1987

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.12.2024

Das Grunderwerbsteuergesetz 1987, BGBl. Nr. 309/1987, wird wie folgt geändert:

(Anm.: Z 1 bis 5 betreffen die Änderungen des Grunderwerbsteuergesetzes 1987)

6.

Art I Z 1, 2, 4 und 5 ist auf Erwerbsvorgänge anzuwenden, die nach dem 30. Juni 1995 verwirklicht worden sind. Art I Z 3 ist anzuwenden, wenn das Ereignis, das den Anspruch auf Nichtfestsetzung oder Abänderung der Steuer begründet, nach dem 31. Dezember 1993 eingetreten ist.

In Kraft seit 27.08.1994 bis 31.12.9999
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