§ 7 GeORegVo 2016 Ausschüsse

GeORegVo 2016 - Geschäftsordnung Regionalvorstand 2016

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 03.12.2024

Der Regionalvorstand als Gesamtgremium hat die Möglichkeit, Ausschüsse einzusetzen. Die Ausschüsse leisten Vorarbeiten zu den einzelnen Sachbereichen für das Gesamtgremium und besorgen jene Aufgaben, die ihnen das Gesamtgremium zur selbständigen Erledigung überträgt. Derartigen Ausschüssen können auch Personen angehören, die nicht Mitglied des Regionalvorstandes sind.

In Kraft seit 14.04.2016 bis 31.12.9999
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