§ 21 GeO der VA 2012 (Geschäftsordnung der Volksanwaltschaft, ihrer Kommissionen und des Menschenrechtsbeirates (GeO der VA 2012)), (weggefallen) - JUSLINE Österreich
§ 21 GeO der VA 2012 (weggefallen)
GeO der VA 2012 - Geschäftsordnung der Volksanwaltschaft, ihrer Kommissionen und des Menschenrechtsbeirates (GeO der VA 2012)
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024
§ 21 GeO der VA 2012 (weggefallen) seit 01.07.2017 weggefallen.
In Kraft seit 01.07.2017 bis 31.12.9999
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