§ 23 GeO der VA 2012 (Geschäftsordnung der Volksanwaltschaft, ihrer Kommissionen und des Menschenrechtsbeirates (GeO der VA 2012)), (weggefallen) - JUSLINE Österreich
§ 23 GeO der VA 2012 (weggefallen)
GeO der VA 2012 - Geschäftsordnung der Volksanwaltschaft, ihrer Kommissionen und des Menschenrechtsbeirates (GeO der VA 2012)
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 24.12.2024
§ 23 GeO der VA 2012 (weggefallen) seit 01.07.2017 weggefallen.
In Kraft seit 01.07.2017 bis 31.12.9999
0 Kommentare zu § 23 GeO der VA 2012
Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 23 GeO der VA 2012 selbst erläutern, also einen
kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen
der nachfolgenden roten Links an!
0 Kommentare zu § 23 GeO der VA 2012