§ 3 GBezG DVO

GBezG DVO - Entrichtung und Verwaltung der Pensionsversicherungsbeiträge und Anrechnungsbeträge

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024

Diese Verordnung tritt mit dem auf die Kundmachung folgenden Tag in Kraft.

In Kraft seit 08.05.1999 bis 31.12.9999
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