Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.11.2024
Der Gemeindebeamte erreicht einen höheren Gehalt durch
a)
Vorrückung in höhere Gehaltsstufen,
b)
Zeitvorrückung in höhere Dienstklassen,
c)
Beförderung und
d)
Überstellung in eine höhere Verwendungsgruppe.
In Kraft seit 14.10.1988 bis 31.12.9999
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