§ 18 GBed.-NBV.

GBed.-NBV. - Gemeindebediensteten-Nebenbezügeverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 27.12.2024

Die Verordnung über eine Änderung der Gemeindebediensteten-Nebenbezügeverordnung, LGBl.Nr. 86/2017, tritt am 1. Jänner 2018 in Kraft.

*) Fassung LGBl.Nr. 86/2017

In Kraft seit 01.01.2018 bis 31.12.9999
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