Auf Grund der §§ 18 Abs. 2 und 121 des Gemeindebedienstetengesetzes, LGBl.Nr. 38/1979, wird verordnet:
In Kraft seit 25.06.1980 bis 31.12.9999
0 Kommentare zu Gemeindebediensteten-Beförderungsverordnung (GBed.-BefV.) Fundstelle
Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von Gemeindebediensteten-Beförderungsverordnung (GBed.-BefV.) Fundstelle selbst erläutern, also einen
kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen
der nachfolgenden roten Links an!
0 Entscheidungen zu Gemeindebediensteten-Beförderungsverordnung (GBed.-BefV.) Fundstelle
Zu diesem Paragrafen sind derzeit keine Entscheidungen verfügbar.
0 Diskussionen zu Gemeindebediensteten-Beförderungsverordnung (GBed.-BefV.) Fundstelle
Es sind keine Diskussionsbeiträge zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können zu Gemeindebediensteten-Beförderungsverordnung (GBed.-BefV.) Fundstelle eine Frage stellen oder beantworten.
Klicken Sie einfach den nachfolgenden roten Link an!
0 Kommentare zu Gemeindebediensteten-Beförderungsverordnung (GBed.-BefV.) Fundstelle