Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.11.2024
§ 1 tritt mit 1. Jänner 2014 in Kraft. Gleichzeitig tritt das Bundesgesetz über den unabhängigen Finanzsenat (UFS-Gesetz – UFSG), BGBl. I Nr. 97/2002, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 51/2012, außer Kraft.
In Kraft seit 01.01.1900 bis 31.12.9999
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