Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.11.2024
Art. 2 § 6 FVG (weggefallen) seit 01.04.2000 weggefallen.
In Kraft seit 01.04.2000 bis 31.12.9999
0 Kommentare zu Art. 2 § 6 FVG
Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von Art. 2 § 6 FVG selbst erläutern, also einen
kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen
der nachfolgenden roten Links an!
0 Kommentare zu Art. 2 § 6 FVG