Art. 6 § 15 FVG (weggefallen)

FVG - Führungs- und Verfügungsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.12.2024
Art. 6 § 15 FVG (weggefallen) seit 02.01.1974 weggefallen.
In Kraft seit 02.01.1974 bis 31.12.9999
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