§ 8 FSStG

FSStG - Feuerschutzsteuergesetz 1952

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.12.2024

Mit der Vollziehung dieses Gesetzes ist das Bundesministerium für Finanzen betraut.

In Kraft seit 29.11.1997 bis 31.12.9999
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