Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.11.2024
(1) Diese Verordnung tritt am 1. Juli 1999 in Kraft.
(2) Freisprecheinrichtungen, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung bereits in Kraftfahrzeugen eingebaut sind und nicht den Bestimmungen dieser Verordnung entsprechen, dürfen noch bis längstens 31. Dezember 2001 verwendet werden.
In Kraft seit 01.07.1999 bis 31.12.9999
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