Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.12.2024
Berechnung der Gebühr
§ 3. Die Berechnung der Gebühren hat nach den in der Verordnung (EG) Nr. 1794/2006 festgelegten Grundsätzen zu erfolgen.
In Kraft seit 04.03.2008 bis 31.12.9999
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