13.Ziffer 13des § 7 Abs. 1 des Stabilitätsabgabegesetzes – StabAbgG;des Paragraph 7, Absatz eins, des Stabilitätsabgabegesetzes – StabAbgG;
14.Ziffer 14des § 12 des Flugabgabegesetzes – FlugAbgG;des Paragraph 12, des Flugabgabegesetzes – FlugAbgG;
15.Ziffer 15des § 9 Abs. 4 des Altlastensanierungsgesetzes;des Paragraph 9, Absatz 4, des Altlastensanierungsgesetzes;
16.Ziffer 16des § 5 des Privatstiftungsgesetzes – PSG im Einvernehmen mit der Bundesministerin für Justiz,des Paragraph 5, des Privatstiftungsgesetzes – PSG im Einvernehmen mit der Bundesministerin für Justiz,
wird verordnet:
In Kraft seit 05.03.2011 bis 31.12.9999
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