Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.11.2024
Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2013 in Kraft, mit Ablauf des 31. Dezember 2013 außer Kraft und gilt für Anträge, die bis zum 5. November 2013 gestellt werden.
In Kraft seit 01.01.1900 bis 31.12.9999
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