Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024
Die im § 1 genannten Berufe entsprechen der Berufssystematik des Arbeitsmarktservice.
In Kraft seit 01.01.1900 bis 31.12.9999
0 Kommentare zu § 2 FKVo
Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 2 FKVo selbst erläutern, also einen
kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen
der nachfolgenden roten Links an!
0 Kommentare zu § 2 FKVo