Anl. 9 FGTV 2010 Betriebsanweisung für außergewöhnliche Vorkommnisse oder im Gefahrenfall

FGTV 2010 - Flüssiggas-Tankstellen-Verordnung 2010

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.11.2024

 

1.

Eigenschaften von Flüssiggas

Flüssiggas (Propan, Butan, Propen und Buten sowie Gemische dieser Gase untereinander) ist ein hochentzündliches, farbloses Gas, das durch Odorierung einen wahrnehmbaren Geruch hat. Es ist schwerer als Luft und kann in bestimmter Mischung mit der Umgebungsluft eine explosionsfähige Atmosphäre bilden.

Vorsicht: Tritt Flüssiggas in die Umgebungsluft aus, so kann durch eine wirksame Zündquelle eine Verpuffung oder eine Explosion ausgelöst werden.

2.

Verhalten bei Störungen und Undichtheiten

Bei Störungen und Undichtheiten (zB Gasgeruch, Ausströmgeräusch) sofort Not-Aus-Einrichtung betätigen und das Absperrventil am Flüssiggasbehälter unter der Armaturenhaube oder unter dem Domschachtdeckel schließen. Ist eine Hauptabsperreinrichtung in der Gasleitung außerhalb des Behälters vorhanden, diese ebenfalls schließen.

Bei Betriebsstörungen:              Fachfirma rufen

In Notfällen:                            Feuerwehr: 122

                                                        Polizei: 133

                                                        Rettung: 144  und
                                                        Gaslieferunternehmen (Name und Telefonnummer angeben)                                                          benachrichtigen!

Bei Gasgeruch zusätzlich:

-

In Räumen Fenster und Türen öffnen!

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Keine Elektroschalter betätigen!

-

Offene Feuer löschen!

-

Nicht rauchen!

-

Explosionsgefährdeten Bereich gegen den Zutritt Unbefugter absichern!

-

Nicht im explosionsgefährdeten Bereich telefonieren!

-

Explosionsgefährdeten Bereich verlassen!

In Kraft seit 01.08.2010 bis 31.12.9999
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