Diese Anweisung gilt für die Abgabe von Flüssiggas an Flüssiggas-Tankstellen.
Es dürfen nur Kraftgastanks bzw. in Kraftfahrzeugen und Anhängern eingebaute Druckbehälter mit automatischer Überfüllsicherung und Sicherheitsventil befüllt werden.
Bei Gefahr Füllvorgang abbrechen.
Allgemeine Sicherheitsvorschriften
Füllvorgang für Kraftgastanks und eingebaute Druckbehälter mit automatischer Überfüllsicherung
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