(zu § 25 Abs. 3)
Mindestinhalt einer Füllanweisung für Druckbehälter ohne automatische Überfüllsicherung in BetriebstankstellenDiese Anweisung gilt nur für die Abgabe von Flüssiggas an nichtöffentlichen Flüssiggas-Tankstellen (Betriebstankstellen).
Es dürfen auch Kraftgastanks bzw. in Kraftfahrzeugen und Anhängern eingebaute Druckbehälter ohne automatische Überfüllsicherung befüllt werden.
Bei Gefahr Füllvorgang abbrechen.
Allgemeine Sicherheitsvorschriften
Füllvorgang für Kraftgastanks und eingebaute Druckbehälter ohne automatische Überfüllsicherung
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